Parkausweis

Beantragung
Bewohner des Innenstadtbereich Z1 und Bewohner des Oststadtbereich O1, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen) können sich beim Bürgerbüro einen Bewohnerparkausweis ausstellen lassen.


Beschreibung
In der Innenstadt und der Oststadt von Schwäbisch Gmünd werden den Bewohnern oder Gewerbetreibenden Bewohnerparkvorrechte eingeräumt. Die gesamte Kernstadt stellt die Parkzone Z1 dar, das Quartier um die Möhlerstraße zwischen Schwabenstraße und Bismarckstraße die Parkzone O1.
Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO „Bewohnerparkvorrechte“

  • Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechte ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
  • Die Bezeichnung des Parkausweises (Buchstabe oder Nummer) auf dem Zusatzschild kennzeichnet die räumliche Geltung des Bewohnerparkvorrechts.
  • Bewohnerparkvorrechte können in Bereichen mit angeordneter Parkraumbewirtschaftung auch als Befreiung von der Pflicht, die Parkscheibe auszulegen […] angeordnet werden.
  • Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
  • Der Bewohnerparkausweis räumt einem lediglich die Option, nicht aber das Recht auf einen freien Bewohnerparkplatz ein. Es gibt mehr Bewohnerparkausweise als Bewohnerparkplätze.

Voraussetzungen
Hauptwohnsitz im Bereich der Parkzone Z1 oder Bereich Parkzone O1.

Erforderliche Unterlagen

Kosten
Privatperson: 90,00 Euro pro Jahr
Gewerbetreibende: 360,00 Euro pro Jahr

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